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LG Bielefeld, 15.07.2003 - 20 S 59/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Insolvenzverwalter persönlich; Vertretungsbefugnis bei unternehmensbezogenen Geschäften; Bevollmächtigung zum Einkauf und zur Führung des Tagensgeschäfts eines Restaurants; Wirksamkeit einer Beschränkung der Handlungsvollmacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Herford - 12 C 1242/02
- LG Bielefeld, 15.07.2003 - 20 S 59/03
Papierfundstellen
- NZI 2004, 321
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2003 - 20 S 59/03
Zwar haben sowohl der Zeuge xxx als auch der Zeuge xxx nicht ausdrücklich im Namen des Beklagten gehandelt, die Rechnungen der Klägerin sind sogar sämtlich auf den Namen des Zeugen xxx ausgestellt worden, bei unternehmensbezogenen Geschäften ist aber im Zweifel davon auszugehen, dass der Betriebsinhaber, d.h. die letztlich für den Betrieb verantwortliche Person, der Vertragspartner werden soll (BGHZ 91, 152; BGH NJW 1995, 44 [BGH 13.10.1994 - IX ZR 25/94] ; NJW-RR 1997, 527). - BGH, 11.12.1996 - IV ZR 284/95
Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung einer Brandentschädigung - Erfüllung der …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2003 - 20 S 59/03
Zwar haben sowohl der Zeuge xxx als auch der Zeuge xxx nicht ausdrücklich im Namen des Beklagten gehandelt, die Rechnungen der Klägerin sind sogar sämtlich auf den Namen des Zeugen xxx ausgestellt worden, bei unternehmensbezogenen Geschäften ist aber im Zweifel davon auszugehen, dass der Betriebsinhaber, d.h. die letztlich für den Betrieb verantwortliche Person, der Vertragspartner werden soll (BGHZ 91, 152; BGH NJW 1995, 44 [BGH 13.10.1994 - IX ZR 25/94] ; NJW-RR 1997, 527). - OLG Schleswig, 16.11.2001 - 1 U 203/00
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Masseunzulänglichkeit
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2003 - 20 S 59/03
Der Annahme eines Mitverschuldens der Klägerin steht auch nicht die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Schleswig ( DZWIR 2002, 256 ) entgegen.